BASIO
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

cook up studio UG (haftungsbeschränkt), Adolf-Kolping-Straße 3, 66583 Spiesen-Elversberg · Amtsgericht Saarbrücken, HRB 108360 · Geschäftsführer: Moritz Koch · USt-IdNr. DE353104046 · info@basio.at

Version 4 · Gültig ab 03.10.2026. Ersetzt Version 3 vom 02.09.2026.

AGB als PDF herunterladen (Deutsch & English)

Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Die PDF enthält zusätzlich eine englische Übersetzung.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform BASIO (app.basio.at) einschließlich Pässen, Add-ons und des kostenlosen Demo-Zugangs zwischen der cook up studio UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden. BASIO ist eine Marke des Anbieters.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Nutzung ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Bestellung, dass er als Unternehmer handelt.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Leistungen auf basio.at und in der App ist kein bindendes Angebot.
  2. Mit Abschluss des Bestellvorgangs (Zahlungsabwicklung über Stripe) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Dabei bestätigt er seine Unternehmereigenschaft und die Geltung dieser AGB.
  3. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs oder der Bestätigung per E-Mail zustande.
  4. Der Partner-Pass kann nur mit einem persönlichen Zugangscode bestellt werden (§ 6 Abs. 7).
  5. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Software as a Service

BASIO wird ausschließlich als webbasierte Software über app.basio.at bereitgestellt. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit einen Online-Zugang zur jeweils aktuellen Version. Eine Überlassung, Installation oder Übereignung von Software findet nicht statt; ein Anspruch auf den Quellcode oder eine lokal installierbare Fassung besteht nicht.

3.2 Nutzung nur mit aktiver Lizenz

Die Nutzung setzt ein aktives Abonnement oder einen gültigen Pass (gemeinsam „Lizenz“) voraus, entweder des Kunden selbst oder des Teams, dem er angehört (§ 5 Abs. 9). Einzige Ausnahme ist der Demo-Zugang nach § 4.

3.3 Funktionsumfang

BASIO umfasst insbesondere:

  • Auslesen und Strukturieren von Wettbewerbsunterlagen (Auslobung, Pläne, Anforderungen)
  • Ermittlung von Rechtsquellen und Grenzwerten (z. B. GRZ, GFZ, Höhen)
  • Standort, Kataster, Verortung des Lageplans und 3D-Umgebung auf Basis von Geodaten Dritter (§ 3.8)
  • Berechnung der maximal zulässigen Kubatur (§ 3.9)
  • Architektonische Analyse, Konzepte, 3D-Volumen und Zeichnungen
  • KI-Visualisierungen
  • BASIO-GPT, ein projektbezogener KI-Chat
  • Projekt- und Teamarbeit, optional mit Microsoft-365-Anbindung (Outlook, Teams)
  • Exporte (PDF-Berichte, 3D-Modelle)

3.4 Verfügbarkeit

Der Anbieter sagt keine bestimmte Verfügbarkeit zu, strebt aber einen störungsfreien Betrieb an. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt. Der Dienst wird fortlaufend weiterentwickelt; einzelne Funktionen können sich ändern, sofern der vertragliche Kernnutzen erhalten bleibt.

3.5 KI-Ergebnisse

KI-Ergebnisse (Analysen, Anforderungslisten, Rechtsquellen, Grenzwerte, Konzeptvorschläge, Texte, Visualisierungen) sind Arbeitsgrundlagen und kein Ersatz für die fachliche Beurteilung und Verantwortung der Architektin oder des Architekten. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten inhaltlichen Erfolg, insbesondere keinen Wettbewerbserfolg und keine Rechts-, Bau- oder Normkonformität der Ergebnisse; deren Prüfung obliegt dem Kunden. Zur KI-Verarbeitung werden Eingaben über die Plattform Base44 an KI-Anbieter (Anthropic, OpenAI, Google) übermittelt; KI-Bilder werden mit Modellen von Google erzeugt. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

3.6 KI-Visualisierungen

KI-generierte Visualisierungen sind bildliche Annäherungen und keine maßstabsgetreue oder verbindliche Darstellung. Proportionen, Materialien, Farben, Licht- und Umgebungsverhältnisse können von der späteren Realität abweichen. Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstige Verwendung erfolgen in alleiniger Verantwortung des Kunden.

3.7 Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Art. 50 KI-VO)

KI-generierte Visualisierungen gelten als künstlich erzeugte Bildinhalte im Sinne von Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Der Anbieter kennzeichnet sie in der Plattform als KI-generiert. Gibt der Kunde eine Visualisierung weiter oder veröffentlicht sie, obliegt ihm die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten.

3.8 Geodaten Dritter

Für Karten, Luftbilder, Gelände, Gebäude, Kataster und Standortsuche nutzt BASIO frei verfügbare amtliche und offene Geodaten (u. a. BKG/basemap.de, basemap.at, BEV, swisstopo, Vermessungsverwaltungen der Länder, OpenStreetMap). Die Quellen und Lizenzen sind in der App unter „Hilfe → Datenquellen & Lizenzen“ aufgeführt. Die Daten dienen der Orientierung und ersetzen keine amtlichen Auszüge oder Vermessungen; für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernimmt der Anbieter keine Gewähr. Katasterdaten können Stichtagsstände sein; Teilungen aus der Auslobung können darin noch fehlen. Bei Weiterverwendung von Karten, Bildern und Exporten hat der Kunde die angezeigten Quellenvermerke beizubehalten und die Lizenzbedingungen der Datenanbieter zu beachten.

3.9 Maximale Kubatur und Grenzwerte

Die berechnete maximale Kubatur ist das Ergebnis einer Rechnung aus den hinterlegten Grenzwerten und der Grundgrenze. Sie ist eine Arbeitsgrundlage und ersetzt keine rechtsverbindliche Prüfung durch Behörden oder Fachplaner.

3.10 Microsoft-365-Anbindung

Die Anbindung an Outlook und Microsoft Teams ist optional. Sie setzt ein eigenes Microsoft-365-Konto des Kunden voraus, das der Kunde selbst verbindet und jederzeit wieder trennen kann. Übertragungen nach Outlook oder Teams erfolgen nur auf Auslösung durch den Nutzer und umfassen nur die dabei ausgewählten Inhalte. Für die übertragenen Inhalte und deren weitere Verwendung im Microsoft-Konto ist der Kunde verantwortlich. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Dienste von Microsoft und übernimmt keine Gewähr für deren Verfügbarkeit, Funktionsumfang oder Änderungen; ändert Microsoft seine Schnittstellen oder Bedingungen, kann die Anbindung eingeschränkt werden oder entfallen.

§ 4 Demo-Zugang

  1. Interessierte können über das Formular auf basio.at einen kostenlosen Demo-Zugang anfordern. Dafür sind Name, E-Mail-Adresse, Büroname und Position anzugeben und die Datenschutzerklärung zu bestätigen. Der Zugang wird per E-Mail-Link bereitgestellt.
  2. Der Demo-Zugang ist ein reiner Lesezugang zu einem vollständig durchgespielten Beispielprojekt. Eigene Projekte, Uploads, Analysen, Downloads und die Microsoft-365-Anbindung sind nicht möglich; der Chat ist in der Anzahl der Nachrichten begrenzt.
  3. Der Demo-Zugang ist kostenlos und begründet kein Vertragsverhältnis über eine Lizenz. Ein Abonnement oder Pass kommt nur durch aktive Bestellung zustande.
  4. Der Demo-Zugang wird ohne Gewähr für Verfügbarkeit und Inhalte bereitgestellt und kann jederzeit geändert oder eingestellt werden. Die Verarbeitung der Formulardaten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 5 Projekte und Kontingente

  1. Projekt. Die Abrechnungseinheit ist das Projekt. Mit dem Anlegen eines Projekts wird ein Projekt aus dem Kontingent bzw. aus einem Add-on verbraucht. Im Projekt sind enthalten: Standort, Kataster, Verortung des Lageplans, maximale Kubatur, 3D-Umgebung und die Analyse der Auslobung (Anforderungen, Rechtsquellen, Grenzwerte). Das Duplizieren eines Projekts legt ein neues Projekt an.
  2. Angemessene Nutzung. Analysen und Aktualisierungen innerhalb eines Projekts sind in zeitlich begrenztem und angemessenem Umfang enthalten, solange eine Lizenz besteht. Ist dieser Umfang ausgeschöpft, verbraucht eine weitere Analyse in demselben Projekt ein weiteres Projekt. Die App weist vorher darauf hin.
  3. Austausch der Auslobung. Innerhalb von 7 Tagen ab Anlegen des Projekts kann die Auslobung ohne weiteren Verbrauch ausgetauscht werden (z. B. bei falscher Datei). Ein späterer Austausch gilt als neues Projekt.
  4. Löschen. Gelöschte Projekte werden nicht gutgeschrieben.
  5. Fehlgeschlagene Läufe. Schlägt ein Analyselauf aus technischen Gründen fehl, wird er nicht angerechnet; ein dafür verbrauchtes Projekt wird automatisch gutgeschrieben.
  6. Konzepte. Konzepte werden aus einem Kontingent pro Abrechnungszeitraum verbraucht. Je Projekt sind höchstens 15 Konzepte möglich.
  7. Visualisierungs-Credits. Jede Bildgenerierung und jede Nachricht im Visualisierungs-Chat verbraucht 1 Visualisierungs-Credit.
  8. Geltungsdauer. Kontingente gelten je Abrechnungszeitraum (Abonnement: Abrechnungsmonat; Pass: Laufzeit des Passes). Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende des Zeitraums und sind nicht übertragbar. Für Add-ons gilt § 7.
  9. Team-Kontingent. Bei Tarifen und Pässen mit mehreren Nutzern (Team) nutzen der zahlende Kunde und alle aktiven Teammitglieder ein gemeinsames Kontingent. Im Team angelegte Projekte gehören dem Team; alle aktiven Teammitglieder haben Zugriff darauf. Der Zugang der Teammitglieder hängt an der Lizenz des zahlenden Kunden.
  10. Credits. Projekte, Konzepte und Visualisierungs-Credits werden intern als Credits verbucht. Den Verbrauch zeigt die App in den Abo-Einstellungen an.

§ 6 Abonnements und Pässe

  1. Tarife. Alle Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Solo149,00 € / Monat · bei 12 Monaten Laufzeit 97,00 € / Monat1 Nutzer · 1 Projekt pro Monat · 5 Konzepte pro Monat · 100 Visualisierungs-Credits pro Monat
Studio249,00 € / Monat · bei 12 Monaten Laufzeit 162,00 € / Monatbis 5 Nutzer · 3 Projekte pro Monat (Team) · 10 Konzepte pro Monat · 150 Visualisierungs-Credits pro Monat
Office449,00 € / Monat · bei 12 Monaten Laufzeit 292,00 € / Monatbis 10 Nutzer · 5 Projekte pro Monat (Team) · 30 Konzepte pro Monat · 250 Visualisierungs-Credits pro Monat
  1. Monatsabonnement. Das Monatsabonnement kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert es sich um jeweils einen weiteren Monat.
  2. 12-Monats-Abonnement. Das 12-Monats-Abonnement hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Ohne Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit verlängert es sich um weitere 12 Monate im gleichen Tarif.
  3. Nutzer. Die Nutzerzahl bezeichnet benannte Personen (Named User). Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht geteilt werden. Weitere Personen können nur über zusätzliche Nutzerplätze (§ 7) aufgenommen werden.
  4. Tarifwechsel. Ein Wechsel in einen höheren Tarif wird sofort wirksam; der Unterschiedsbetrag wird anteilig berechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum nächsten Abrechnungszeitraum wirksam, beim 12-Monats-Abonnement zum Ende der Laufzeit.
  1. Pässe. Ein Pass ist eine Einmalzahlung ohne Abonnement und ohne automatische Verlängerung. Er gewährt ab Aktivierung für 12 Wochen Zugang im beschriebenen Umfang und endet danach automatisch.
Competition-Pass499,00 € einmalig12 Wochen · bis 5 Nutzer · 3 Projekte (Team) · 10 Konzepte · 200 Visualisierungs-Credits
Partner-Pass199,00 € einmalig12 Wochen · bis 3 Nutzer · 3 Projekte (Team) · 10 Konzepte · 150 Visualisierungs-Credits
  1. Partner-Pass. Der Partner-Pass steht ausschließlich bestätigten Wartelisten-Kontakten offen. Er ist nur mit dem persönlichen Zugangscode aus der E-Mail an diese Kontakte buchbar. Jeder Code gilt für einen Platz, ist einmal einlösbar und bis 6 Monate nach dem Marktstart gültig. Feedback zum Produkt ist freiwillig.
  2. Keine Erstattung. Entgelte für Pässe und laufende Abrechnungszeiträume werden nicht erstattet, auch nicht anteilig; ausgenommen sind Gutschriften nach § 5 Abs. 5 und gesetzliche Ansprüche.

§ 7 Add-ons

  1. Folgende Add-ons können mit aktiver Lizenz hinzugebucht werden (zzgl. USt):
  • 1 zusätzliches Projekt: 29,00 € einmalig
  • 5 Konzepte: 29,00 € einmalig
  • 100 Visualisierungs-Credits: 19,00 € einmalig
  • Weitere Nutzer: 49,00 € je Nutzer und Monat, für die Dauer des Abonnements
  1. Einmalige Add-ons verfallen nicht am Ende des Abrechnungszeitraums. Sie bleiben dem Konto, im Team dem Team, erhalten und können genutzt werden, solange oder sobald wieder eine Lizenz besteht. Sie werden erst verbraucht, wenn das reguläre Kontingent des Zeitraums ausgeschöpft ist.
  2. Add-ons verlängern sich nicht automatisch und werden nicht erstattet.

§ 8 Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Entgelte sind bei Vertragsschluss und zu Beginn jedes Verlängerungszeitraums fällig.
  3. Preisänderungen für laufende Abonnements kündigt der Anbieter mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an. Der Kunde kann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens außerordentlich kündigen; darauf wird in der Ankündigung hingewiesen.

§ 9 Zahlungsverzug

  1. Schlägt eine Zahlung fehl, steht der Zugang ab der ersten fehlgeschlagenen Zahlung für 7 Tage nur noch zum Ansehen und Herunterladen zur Verfügung. Änderungen und KI-Funktionen sind in dieser Zeit gesperrt.
  2. Ist die Zahlung nach Ablauf der 7 Tage nicht erfolgt, wird der Zugang bis zum Zahlungseingang gesperrt. Nach erfolgreicher Zahlung ist der Zugang sofort wieder vollständig verfügbar.
  3. Dies gilt auch für alle Teammitglieder des zahlenden Kunden.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 16 Abs. 3) bleibt unberührt.

§ 10 Ende von Abonnement oder Pass, Daten

  1. Endet ein Abonnement oder Pass, kann der Kunde seine Projekte noch 7 Tage ansehen und herunterladen. Änderungen und KI-Funktionen sind in dieser Zeit gesperrt. Danach wird der Zugang gesperrt.
  2. Die Daten des Kunden bleiben nach Vertragsende für 12 Monate gespeichert. Schließt der Kunde in dieser Zeit eine neue Lizenz ab, besteht sofort wieder Zugriff. Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  3. Der Kunde kann einzelne Projekte jederzeit selbst löschen und die Löschung seiner Daten verlangen.
  4. Es obliegt dem Kunden, benötigte Daten rechtzeitig zu exportieren.

§ 11 Wettbewerbsunterlagen und Kundendaten

  1. Der Kunde stellt sicher, dass er die hochgeladenen Unterlagen (insbesondere Auslobungen, Pläne und Texte) in BASIO verarbeiten darf, und beachtet dabei die Bedingungen der Auslober zur Vertraulichkeit und Weitergabe sowie Rechte Dritter. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unzulässigen Verarbeitung entstehen.
  2. Der Anbieter behandelt die Kundendaten vertraulich und verarbeitet sie nur zur Erbringung der Leistung. Dafür werden Dienstleister eingesetzt, insbesondere die Plattform Base44 und KI-Anbieter mit Sitz in den USA (§ 3.5); die Einzelheiten regeln die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag.
  3. Der Anbieter nutzt Kundendaten weder zum Training von KI-Modellen noch für Marketingzwecke.
  4. Der Chatverlauf von BASIO-GPT wird je Nutzer gespeichert, ist nur für diesen sichtbar und kann von ihm jederzeit gelöscht werden.

§ 12 Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erhält für die Laufzeit seiner Lizenz ein einfaches, nicht übertragbares Recht, BASIO im vereinbarten Umfang zu nutzen.
  2. Die mit BASIO für den Kunden erzeugten Ergebnisse (Analysen, Anforderungslisten, Konzepte, Texte, Visualisierungen, Exporte) darf der Kunde zeitlich unbegrenzt und frei für seine Zwecke nutzen, auch über das Vertragsende hinaus. Lizenzbedingungen der Geodaten Dritter (§ 3.8) bleiben unberührt.
  3. Kundendaten verbleiben beim Kunden.
  4. Alle Rechte an BASIO selbst, an der Software und an den Marken verbleiben beim Anbieter.

§ 13 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde macht wahrheitsgemäße Angaben und hält seine Zugangsdaten geheim. Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht geteilt werden.
  2. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Nutzung, Reverse Engineering, Weiterverkauf, der Einsatz automatisierter Zugriffe (Bots, Scraper) sowie das massenhafte Abrufen oder Sammeln von Geodaten außerhalb des Projektzwecks.
  3. Der Kunde behält bei Weiterverwendung von Ergebnissen die Quellenvermerke bei (§ 3.8) und erfüllt die Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte (§ 3.7).
  4. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vertragswidrigen Nutzung beruhen.

§ 14 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte.
  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust, soweit der Kunde seine Daten nicht regelmäßig gesichert hat.
  4. Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit von KI-Ergebnissen, Grenzwerten, der maximalen Kubatur und Geodaten Dritter (§§ 3.5, 3.8, 3.9), für die Folgen der Weitergabe oder Veröffentlichung von Visualisierungen und für eine unterlassene Kennzeichnung durch den Kunden, soweit nicht Abs. 1 eingreift.

§ 15 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach DSGVO und BDSG. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung (basio.at/datenschutz.html). Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (basio.at/avv.html). Die eingesetzten Dienstleister sind in der App unter „Hilfe → Eingesetzte Dienste“ aufgeführt.

§ 16 Kündigung

  1. Die ordentliche Kündigung richtet sich nach § 6. Sie ist per E-Mail an info@basio.at oder in der App möglich.
  2. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Zeitraum werden nicht anteilig erstattet.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei Zahlungsverzug über die Frist nach § 9 hinaus, bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB, bei Missbrauch des Demo-Zugangs oder der Kontingente und bei Insolvenz des Kunden.

§ 17 Höhere Gewalt

Der Anbieter ist von der Leistungspflicht befreit, solange Ereignisse außerhalb seines Einflussbereichs die Leistung verhindern, insbesondere höhere Gewalt oder Ausfälle von Infrastruktur und Diensten Dritter.

§ 18 Änderungen dieser AGB

  1. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.
  2. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderungen kündigen.

§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch für Kunden mit Sitz in Österreich, der Schweiz oder anderen Staaten.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Saarbrücken. Der Anbieter ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

§ 20 Sonstiges

  1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
  2. Erklärungen bedürfen der Textform.
  3. Erfüllungsort ist Spiesen-Elversberg.

§ 21 Warteliste (bis zum Marktstart)

Dieser Paragraph entfällt mit dem Marktstart.

Vor dem Marktstart kann sich jeder Interessent kostenlos und unverbindlich auf die Warteliste setzen lassen. Bestätigte Wartelisten-Kontakte erhalten zum Marktstart einen persönlichen Zugangscode für den Partner-Pass (§ 6 Abs. 7). Ein Anspruch auf einen bestimmten Starttermin oder Preis besteht nicht.

Stand: Version 4 vom 03.10.2026 · cook up studio UG (haftungsbeschränkt) · info@basio.at

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